{"id":6778,"date":"2022-10-17T21:46:38","date_gmt":"2022-10-17T19:46:38","guid":{"rendered":"https:\/\/seobest.de\/demo23\/?page_id=6778"},"modified":"2026-04-11T12:06:43","modified_gmt":"2026-04-11T10:06:43","slug":"condizioni-generali","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/salzgeberag.ch\/it\/condizioni-generali\/","title":{"rendered":"Condizioni Generali"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Salzgeber AG Winterthur<br><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Sie im Internet unter <a href=\"https:\/\/www.salzgeberag.ch\/it\/\">www.seobest.de\/demo290511<\/a><br><br><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>1.Definitionen<\/strong><\/h3>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p>1.1 \u00c4nderung bedeutet eine \u00c4nderung der Konstruktion, Zeichnungen, Spezifikationen, Versandvorschriften, Lieferbestimmungen oder anderer Dokumente, die Teil des Vertrags sind, einschliesslich aller \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Streichungen von Teilen des Liefer-gegenstands.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 \u00c4nderungsauftrag bedeutet die Dokumente, die in \u00dcbereinstimmung von den berechtigten Vertretern des Bestellers und des Lieferanten ausgestellt wurden nachdem eine \u00c4nderung vom Besteller oder Lieferanten beantragt wurde, und welche Dokumente die Vertrags- \u00e4nderungen bez\u00fcglich Vertragspreis, Angaben, Lieferpl\u00e4nen, Gew\u00e4hrleistung, Lieferfrist, etc.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Vertrauliche Informationen bedeutet gesch\u00fctzte oder vertrauliche Daten, einschliesslich Preise Vertragsbedingungen, Dokumente, Spezifikationen, Pl\u00e4nen oder Zeichnungen, die nicht der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich sind.<\/p>\n\n\n\n<p>1.4 Vertrag bedeutet die hierin enthaltenen Gesch\u00e4ftsbedingungen zusammen mit (l) allen zus\u00e4tzlichen Bedingungen, die im schriftlichen Angebot des Lieferanten enthalten sind (ll) Spezifikationen, Zeichnungen oder anderen Dokumenten, die durch Bezugnahme auf das Angebot des Lieferanten eingebunden sind, (lll) den Dokumenten, die zu einem \u00c4nderungs-auftrag geh\u00f6ren, (lV) der Bestellung, soweit sie zustande gekommen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>1.5 Vertragspreis bedeutet den vollen, in der Bestellung genannten Betrag. F\u00fcr Leistungen, die auf Zeitbasis ausgef\u00fchrt werden, erfolgt die Festsetzung des Vertragspreises anhand der in der Bestellung spezifizierten Stundens\u00e4tze.<\/p>\n\n\n\n<p>1.6 Liefertermin bedeutet das Datum oder die Daten, das\/die zwischen den Parteien hinsichtlich der Leistung des Liefergegen\u0002stands im Vertrag vereinbart wurde(n) oder die gem\u00e4ss diesen Allgemeinen Verkaufs\u0002bedingungen ge\u00e4nderten Daten.<\/p>\n\n\n\n<p>1.7 Stichtag bedeutet das Datum, an dem die Bestellung vom Lieferanten schriftlich best\u00e4tigt wird oder wenn die vertraglichen Dokumente von beiden Parteien unterschrieben wurden, das Datum der letzten Unterschrift.<\/p>\n\n\n\n<p>1.8 Endbenutzer bedeutet der endg\u00fcltige Benutzer und\/oder der endg\u00fcltige Besitzer des Liefergegenstands.<\/p>\n\n\n\n<p>1.9 Exportg\u00fcter bedeutet alle Waren oder Leistungen, unter anderem eingeschlossen Rohstoffe, Software, Leistungen oder Technologie, die zum Liefer- Und Leistungsumfang des Lieferanten geh\u00f6ren und gem\u00e4ss Vertrag exportiert werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>1.10 Pauschalierter Schadenersatz bedeutet ein im Vertrag ausdr\u00fccklich festgelegter, vom Lieferanten zu bezahlender Betrag, der als Kompensation f\u00fcr den gesch\u00e4tzten Schaden, den der Besteller im Falle eines Vertragsbruchs, namentlich durch Nichteinhalten der Liefertermine oder der Leistungsgarantien, wahrscheinlich erleiden w\u00fcrde. Pauschalierter Schadenersatz wird von den Parteien im Voraus vereinbart und gilt nicht als Vertragsstrafe.<\/p>\n\n\n\n<p>1.11 Partei oder Parteien bedeutet Besteller oder Lieferant oder Besteller und Lieferant.<\/p>\n\n\n\n<p>1.12 Bestellung bedeutet die vom Besteller ausgestellten Auftragsdokumente f\u00fcr die Bestellung des Liefergegenstands in der schriftlich best\u00e4tigten Fassung des Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<p>1.13 Besteller bedeutet die Partei, die in der Bestellung als Besteller definiert ist oder falls eine solche Definition fehlt, die Partei, die die Bestellung ausgefertigt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>1.14 Angebot bedeutet das vom Lieferanten erstellte Angebot f\u00fcr die Lieferung des Liefer- gegenstands.<\/p>\n\n\n\n<p>1.15 Liefergegenstand bedeutet die Waren und\/oder Leistungen, die gem\u00e4ss Vertrag zu liefern sind.<\/p>\n\n\n\n<p>1.16 Leistungen bedeutet Leistungen, die vor Ort zu erbringen sind, wie zum Beispiel Installation und Montagen.<\/p>\n\n\n\n<p>1.17 Lieferant bedeutet Salzgeber AG, welche die Bestellung akzeptiert hat.<\/p>\n\n\n\n<p>1.18 Allgemeine Verkaufsbedingungen bedeutet diese Allgemeine Verkaufsbedingungen von Salzgeber AG.<\/p>\n\n\n\n<p>1.19 Gew\u00e4hrleistungsfrist bedeutet die Zeitdauer, die in Artikel 2 festgesetzt ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>2 . Allgemeines<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p>2.1 Der Vertrag ersetzt alle bisherigen Verhandlungen, Zusagen und\/oder vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Lieferant anerkennt keine Allgemeinen Bedingungen des Bestellers, und der Besteller akzeptiert, dass die im Vertrag enthaltenen Bedingungen alle anderen Bedingungen ausschliessen. Ein Angebot des Lieferanten, welches keine Bindefrist enth\u00e4lt, ist nicht bindend, sofern dies nicht anderweitig im Angebot festgehalten wird. Bindende Angebote f\u00fchren durch schriftliche Anerkennung durch berechtigte Vertreter des Lieferanten zum Abschluss des Vertrages, sofern das Angebot nicht ge\u00e4ndert wurde, ausgenommen ist die \u00c4nderung in einem \u00c4nderungsauftrag.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Bei Widerspr\u00fcchen zwischen den Vertrags-dokumenten haben die Dokumente in der nachstehend aufgef\u00fchrten Reihenfolge<br>Vorrang:<\/p>\n\n\n\n<p>a. Letzte Fassung der Dokumente, welche von beiden Parteien als \u00c4nderungsauftrag vereinbart wurden und klar als \u00c4nderungs-a<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p>b. Bestellung (in der vom Lieferanten genehmigten Form wie in Ziffer 1.12 definiert) und alle dazugeh\u00f6rigen Dokumente<br><br>c. Angebot des Lieferanten und alle Dokumente, die darin erw\u00e4hnt sind<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p>d. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschliesslich Anhang 1, falls der Liefer\u0002gegenstand Leistungen enth\u00e4lt, erfolgt die Lieferung ab Werk (Werk Salzgeber AG). Unabh\u00e4ngig von den Lieferbestimmungen gilt der Liefertermin als eingehalten, wenn der Lieferant dem Besteller am Lieferdatum mitteilt, dass der Liefergegenstand f\u00fcr den Transport bereit ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>3. Lieferung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>3.1 Der Lieferant trifft kaufm\u00e4nnisch angemessene Vorkehrungen, damit der Liefergegenstand am Liefertermin geliefert werden kann. Der Liefertermin wird berichtigt, falls eine Verz\u00f6gerung auf einem oder mehreren der folgenden Ereignisse beruht: (l) h\u00f6here Gewalt, (ll) \u00c4nderungsauftrag, (lll) S\u00e4umnis des Bestellers eine Pflicht gem\u00e4ss Vertrag zu erf\u00fcllen, (lV) Verz\u00f6gerung verursacht durch den Endbenutzer oder eine andere vom Besteller beauftragte Partei (V) Verz\u00f6gerung des Bestellers bei der Lieferung von Dokumenten oder der Genehmigung von Dokumenten des Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 Auf jeden Fall \u00fcbernimmt der Lieferant keine Verantwortung f\u00fcr eine Verz\u00f6gerung, die durch einen vom Besteller oder Endbenutzer bestimmten Sublieferanten verursacht wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3 Abgesehen vom Fall der h\u00f6heren Gewalt, erstattet der Besteller dem Lieferanten die Kosten f\u00fcr zus\u00e4tzliche oder Spezial\u0002Transporte, f\u00fcr die Aufbewahrung und\/oder die Verwaltungsgeb\u00fchren, die sich aus der Verz\u00f6gerung ergeben, wenn die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Verz\u00f6gerung dem Lieferanten zuzurechnen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4 Falls der Lieferant den Liefertermin um mehr als zwei (2) Kalenderwochen (Toleranzperiode) \u00fcberschreitet aus Gr\u00fcnden, die der Lieferant oder seine Sublieferanten direkt zu verantworten haben, und vorausgesetzt, dass die Bestellung explizit Pauschalierten Schadenersatz f\u00fcr eine solche Liefer-verz\u00f6gerung vorsieht, ist der Besteller befugt, vom Lieferanten den in der Bestellung vereinbarten Pauschalierten Schadenersatz im vorgesehenen Umfang zu verlangen<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>4. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>4.1 Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr Nichterf\u00fcllung, Verlust, Schaden oder Versp\u00e4tungssch\u00e4den, die auf Krieg, Aufruhr, Feuer, \u00dcberschwemmung, Streik oder Arbeitsniederlegung, Regierungsmassnahmen, einschliesslich Exporteinschr\u00e4nkungen wie beispielsweise Embargos, Naturkatastrophen,<br>Handlungen des Bestellers, seines Abnehmers oder des Endbenutzers, Transport-verz\u00f6gerungen, die Unm\u00f6glichkeit, notwendige Arbeitskr\u00e4fte oder Materialien von den \u00fcblichen Quellen zu beziehen, oder andere ausserhalb der normalen Kontrolle des Lieferanten liegende Gr\u00fcnde. Im Falle einer Verz\u00f6gerung aus einem der genannten Gr\u00fcnde wird der Liefertermin oder der Zeitpunkt f\u00fcr die Beendigung der Leistungen im entsprechenden Umfang verl\u00e4ngert um der aufgrund einer solchen St\u00f6rung verlorenen Zeit Rechnung zu tragen. Zahlungstermine werden von Ereignissen H\u00f6herer Gewalt nicht beeinflusst. Dauern die Umst\u00e4nde f\u00fcr die H\u00f6here Gewalt l\u00e4nger als sechs (6) Monate an, so sind sowohl der Lieferant als auch der Besteller berechtigt, den Vertrag unter Wahrung einer K\u00fcndigungsfrist von sieben (7) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Der Lieferant hat Anspruch auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr die durch die Unterbrechung verursachten zus\u00e4tzlichen Kosten oder im Falle der K\u00fcndigung f\u00fcr die bis zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung geleistete Arbeit und die Kosten f\u00fcr Zulieferungen, welche nicht kostenfrei r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden k\u00f6nnen. Der Besteller hat Anspruch auf den Erhalt der von ihm bezahlten Arbeit und Zulieferungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>5. \u00dcbergang von Eigentum und Risiko<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>5.1 Sofern nicht gegen geltende zwingende Gesetze verstossend, geht das Eigentum am Liefergegenstand auf den Besteller \u00fcber, nachdem der Lieferant den vollen Vertragspreis erhalten hat.<br><br>5.2 Die Gefahr f\u00fcr Verlust- und Besch\u00e4digung des Liefergegenstands geht nach der Lieferung nach Massgabe der anwendbaren Lieferbedingungen vom Lieferanten auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>6. Preis und Bezahlung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>6.1 Der Lieferant hat Anspruch die Zahlung des Vertragspreises, an den in der Bestellung oder im einschl\u00e4gigen \u00c4nderungsauftrag festgelegten Daten. F\u00fcr Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgef\u00fchrt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der in der Bestellung spezifizierten Stundens\u00e4tze.<br>Wurden keine Stundens\u00e4tze vereinbart, kommt der vom Lieferanten f\u00fcr andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung. Der Vertragspreis (oder Teile davon) versteht sich ohne Mehrwert-, Umsatz-, Verbrauchs- und Aufwandsteuern oder vergleichbare Steuern und Abgaben.<br><br>6.2 Alle Zahlungen sind netto, ohne jegliche Abz\u00fcge, binnen dreissig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach der Bestellung oder einem einschl\u00e4gigen \u00c4nderungsauftrag oder, falls nicht darin geregelt, nach dem Angebot. Falls weder die Bestellung noch ein einschl\u00e4giger \u00c4nderungsauftrag oder das Angebot die Zahlungsbedingungen erw\u00e4hnen, kann der Verk\u00e4ufer wie folgt Rechnung stellen: F\u00fcr einen Drittel (1\/3) des Vertragspreises binnen f\u00fcnf (5) Tagen nach dem Stichtag, f\u00fcr einen weiteren Drittel (1\/3) nach Ablauf der halben Lieferfrist, und f\u00fcr den letzten Drittel (1\/3) binnen dreissig (30) Tagen vor Lieferung. Zahlungen, die auf Zeitbasis berechnet werden, werden entweder alle zwei Wochen oder nach Abschluss der Lieferung in Rechnung gestellt; je nachdem was zuerst eintrifft.<br><br>6.3 H\u00e4lt der Besteller die vereinbarten Zahlungs\u0002termine nicht ein, ist er ohne vorausgehende Mahnung verpflichtet, ab dem F\u00e4lligkeitsdatum der Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, deren H\u00f6he sich nach den \u00fcblichen Zinsbedingungen am Gesch\u00e4ftssitz des Bestellers richtet. Der Verzugszins liegt jedoch in jedem Fall mindestens f\u00fcnf Prozentpunkte % \u00fcber dem 3-Monats LIBOR (London Interbank Offered Rate). Das Recht auf weitere Schadenersatzanspr\u00fcche bleibt vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>6.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Lieferant nach schriftlicher Benachrichtigung des Bestellers berechtigt, die unter dem Liefergegenstand geschuldeten Leistungen auszusetzen, bis die offenen und f\u00e4lligen Rechnungen beglichen wurden.<br><br>6.5 Haben der Besteller und der Lieferant die Ausstellung eines Akkreditivs durch den Besteller zu Gunsten des Lieferanten vereinbart, muss dieses Akkreditiv unwiderruflich, verl\u00e4ngerbar und von einer durch den Lieferanten benannten Bank best\u00e4tigt sein; falls keine Benennung<br>vorgesehen ist, von einer erstklassigen Bank in der Schweiz. Zahlungen unter einem solchen Akkreditiv erfolgen gegen Vorlage der<br>Rechnung des Lieferanten.<br><br>6.6 Falls die Kosten des Lieferanten beim Erf\u00fcllen seiner Vertragsverpflichtungen aufgrund der \u00c4nderung eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer anderen Bestimmung mit Gesetzeskraft, nach dem Tag des Angebots steigen, so wird der Vertragspreis im Rahmen des Preisanstiegs erh\u00f6ht.<br><br>6.7 Beide Parteien haben Anspruch darauf, f\u00e4llige Betr\u00e4ge in \u00dcbereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen zu verrechnen. Die verrechnende Partei stellt der anderen Partei vorab eine schriftliche Mitteilung mit detaillierter Begr\u00fcndung f\u00fcr die Verrechnung zu.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>7. Pr\u00fcfung, Annahme<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>7.1 Nach Erhalt unterzieht der Besteller den Liefergegenstand einer endg\u00fcltigen Pr\u00fcfung am Lieferort. Rechtsanspr\u00fcche wegen Besch\u00e4digung, M\u00e4ngeln, Fehlern bei der Verfrachtung oder wegen Ablehnung des Liefergegenstands oder von Teilen davon m\u00fcssen vom Besteller schriftlich, binnen vierzehn (14) Tagen nach Eingang des Liefergegenstands am Lieferort, bekannt gegeben werden. Ansonsten verliert der Besteller seine Rechtsanspr\u00fcche aus den genannten Gr\u00fcnden, und der Liefergegenstand gilt als vom Besteller unwiderruflich abgenommen. Der einzige Rechtsbehelf des Bestellers f\u00fcr solche Rechtsanspr\u00fcche ist Reparatur oder Austausch des Liefergegenstands durch den Lieferanten. Nach Ablauf der besagten vierzehnt\u00e4gigen (14) Frist stehen dem Besteller nur noch die Rechte unter Artikel 9 (Gew\u00e4hrleistung) zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2 Die Abnahme oder Verweigerung der Abnahme erfolgt bei Leistungen unmittelbar nach deren Beendigung.<br><br>7.3 Sofern nicht anderweitig in der Bestellung vereinbart, tr\u00e4gt der Besteller die Kosten f\u00fcr die Pr\u00fcfung oder Kontrolle der Waren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>8. \u00c4nderungen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>8.1 Besteller und Lieferant k\u00f6nnen \u00c4nderungen wie in Ziffer 1.2 definiert schriftlich verlangen. Sobald als m\u00f6glich nach Eingang eines \u00c4nderungsauftrags beim Lieferanten informiert der Lieferant den Besteller \u00fcber die gegebenenfalls aus dem \u00c4nderungsauftrag resultierenden Vertrags\u00e4nderungen.<br><br>8.2 Die Parteien einigen sich so schnell wie m\u00f6glich auf eine faire und angemessene Anpassung des Vertrags. Falls eine solche Einigung binnen zehn (10) Tagen nach Unterbreitung des \u00c4nderungsauftrags durch eine der Parteien nicht zustande kommt, kann der Lieferant die Herstellung des Liefergegenstands ohne die beantragten \u00c4nderungen fortsetzen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>9. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>9.1 Der Lieferant gew\u00e4hrleistet<br>a. dass der Liefergegenstand von der Art und Qualit\u00e4t ist wie im Vertrag beschrieben, und<br><br>b. dass er frei von Bearbeitungs- undMaterialsch\u00e4den ist, und<br><br>c. soweit erforderlich f\u00fcr das ordentliche Funktionieren des Liefergegenstands, dass er frei von Sch\u00e4den in der Konstruktion ist, vorausgesetzt jedoch, dass der Lieferant nicht verantwortlich ist f\u00fcr die Konstruktion des Liefergegenstands (und dies bezieht sich auch, aber nicht ausschliesslich auf die Materialauswahl) soweit die Konstruktion und\/ oder die Materialauswahl durch den Besteller, Endbenutzer oder eine Drittpartei, die nicht Sublieferant des Lieferanten ist, vorgenommen oder geliefert wurde.<br><br>9.2 Ist der Liefergegenstand auf Leistungen beschr\u00e4nkt, beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist mit der Beendigung der Leistungen und endet am Ende des sechsten (6) Monats danach.<br><br>9.3 Falls der Liefergegenstand w\u00e4hrend der Gew\u00e4hrleistungsfrist den in Artikel 9.1 festgelegten Anforderungen nicht gen\u00fcgt, informiert der Besteller den Lieferanten unverz\u00fcglich in schriftlicher Form mit Begr\u00fcndung. Binnen sieben (7) Tagen (oder l\u00e4nger, falls den Umst\u00e4nden angemessen) nach Erhalt der Mitteilung des Bestellers, beginnt der Lieferant mit den Aktivit\u00e4ten f\u00fcr die  Reparatur, Modifikation oder den Austausch des fehlerhaften Liefergegenstandes. Der Besteller stellt den Liefergegenstand oder den defekten Teil davon f\u00fcr die Korrektur zur Verf\u00fcgung. Der Lieferant haftet nur f\u00fcr die ihm selbst durch die Fehlerbehebung entstehenden Kosten. Auf keinen Fall haftet der Lieferant f\u00fcr die Kosten, die durch den Zugang zum Liefergegenstand oder den Ausbau, die Entfernung oder den erneuten Einbau entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.4 Sofern der Lieferant den Liefergegenstand oder Teile davon gem\u00e4ss Artikel 9.3 repariert oder ersetzt, beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr die reparierten oder ersetzten Teil am Datum des Abschlusses der Arbeit f\u00fcr eine Frist von sechs (6) Monaten neu zu laufen; sie endet jedoch nicht vor Ablauf der urspr\u00fcnglichen Gew\u00e4hrleistungsfrist gem\u00e4ss Artikel 9.2. Verl\u00e4ngerte Gew\u00e4hrleistungsfristen enden sp\u00e4testens sechs (6) Monate nach dem Ende der urspr\u00fcnglich einger\u00e4umten Gew\u00e4hrleistungsfrist.<br><br>9.5 Die Gew\u00e4hrleistungspflicht des Lieferanten ist ausgeschlossen oder endet unverz\u00fcglich, sofern die in Ziffer 9 beschriebenen Fehler und Defekte nicht nachweislich dem Lieferanten zuzurechnen sind. Nicht dem Lieferanten zuzurechnen sind unter anderem die falsche Verwendung des Liefergegenstandes, die fehlerhafte Installation oder die unsachgerechte Handhabung, Vers\u00e4umnis der sachgem\u00e4ssen Wartung durch ausgewiesenes Fachpersonal, \u00c4nderungen oder Reparaturen des Liefergegenstandes durch den Besteller, Endbenutzers oder eine Drittpartei, normale Abnutzung und Verschleiss des Liefergegenstandes, falsche oder fahrl\u00e4ssige Bedienung, Erosion oder Korrosion, ungeeignete Service-Produkte oder ungeeignetes Ersatzmaterial, untaugliches Fundament, schwierigere oder andere Bedingungen als spezifiziert, oder M\u00e4ngel aus anderen Gr\u00fcnden, welche ausserhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen. Gew\u00e4hrleistungen enden zudem unverz\u00fcglich, wenn der Besteller oder Endbenutzer im Falle eines Defekts nicht sofort alle erforderlichen Schritte zur Schadensminderung unternimmt und den Lieferanten nicht wie hierin dargelegt<br>unterrichtet.<br><br>9.6 Mit der Behebung von Fehlern wie in Artikel 9 vorgesehen, innerhalb der hier festgelegten Frist, hat der Lieferant s\u00e4mtliche Vertragspflichten erf\u00fcllt, unabh\u00e4ngig davon, ob sie auf Vertragsverletzungen, Fahrl\u00e4ssigkeit oder anderen Gr\u00fcnden beruhen. Diese Pflichten des Lieferanten unterstehen den im Vertrag vorgesehenen Haftungsbeschr\u00e4nkungen einschliesslich denjenigen von Artikel 11 hierein. Abgesehen  von den in Artikel 9 genannten Pflichten \u00fcbernimmt der Lieferant hinsichtlich des<br>Liefergegenstands keine Gew\u00e4hrleistungs\u0002oder Garantiepflichten oder Pflichten, welche sich aus anderen Zusicherungen ergeben.<br><br>SOWEIT GESETZLICH MAXIMAL ZUL\u00c4SSIG WERDEN ALLE ANDEREN GEW\u00c4HR\u0002LEISTUNGEN, GARANTIEN UND ZUSICHERUNGEN, EXPLIZIT ODER IMPLIZIT, UNABH\u00c4NGIG DAVON OB AUF GESETZ, RECHTSPRECHUNG, GEWOHNHEITSRECHT ODER ANDEREN QUELLEN BASIEREND, BEZ\u00dcGLICH DES LIEFERGEGENSTANDS AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT AUCH F\u00dc  STILLSCHWEIGENDE ZUSAGEN BEZ\u00dcGLICH MARKTF\u00c4HIGKEIT DES LIEFERGEGENSTANDS UND DESSEN EIGNUNG F\u00dcR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>10. Leistungsgarantie<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>10.1 Der Lieferant \u00fcbernimmt keine Leistungs\u0002garantien, es sei denn diesen wurden schriftlich in einem Vertrag spezifiziert und von beiden Parteien akzeptiert.<br><br>10.2 Wurde eine Leistungsgarantie vereinbart, gilt diese als erf\u00fcllt, wenn die vereinbarten Eigenschaften anl\u00e4sslich eines Leistungstests im Betrieb des Lieferanten oder Sublieferanten erreicht wurden. Leistungsgarantien am Ort des Einsatzes des Liefergegenstands sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>11. Haftungsausschluss<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>11.1 Unbeschadet anderslautender Bestimmungen im Vertrag und in den zum Vertrag geh\u00f6renden Dokumenten, und soweit gesetzlich maximal zul\u00e4ssig, haftet der Lieferant gegen\u00fcber dem Besteller unter keinen Umst\u00e4nden f\u00fcr Schadloshaltungsanspr\u00fcche, Vertragsverletzungen, Gesetzesverletzungen oder unerlaubte Handlunge (einschliesslich fahrl\u00e4ssiges verursachen). F\u00fcr entgangenen Gewinn, entgangene Vertr\u00e4ge oder andere Eink\u00fcnfte, Versp\u00e4tungssch\u00e4den, Betriebsunterbr\u00fcche oder Produktionsverlust, Nutzungsausfall, entgangene Gesch\u00e4ftsm\u00f6glichkeiten, indirekte und Folgesch\u00e4den, Schadenersatz mit Strafwirkung, Schadenersatz f\u00fcr atypischen Schaden, Schadenersatz f\u00fcr neben- oder Folgekosten. Ferner wird der Besteller den Lieferanten von Forderungen des Endbenutzers oder des Kunden des Bestellers f\u00fcr solche Sch\u00e4den verteidigen, entsch\u00e4digen und schadlos halten. Die hierin genannten Rechtsbehelfe des Bestellers sind abschliessend, und die Haftung des Lieferanten hinsichtlich Vertrag, Schadloshaltung, unerlaubter Handlung (einschliesslich fahrl\u00e4ssiger) aus Gew\u00e4hrleistung, Gef\u00e4hrdungs- oder Kausalhaftung oder anderweitig, ist auf hundert Prozent (100%) des Vertragspreises beschr\u00e4nkt, es sei denn, die Anspr\u00fcche seien direkt auf ein eine grob Fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Pflichtverletzung durch den Lieferanten oder auf die Haftpflicht des Lieferanten f\u00fcr von Ihm wiederrechtlich verursachte Personensch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren. Grobfahrl\u00e4ssigkeit im vorliegend gebrauchten Sinn bedeutet r\u00fccksichtslose Missachtung oder mutwillige Gleichg\u00fcltigkeit bez\u00fcglich der Verursachung von vermeidbaren, sch\u00e4digenden Folgen. \u201eVors\u00e4tzliche Pflichtverletzung\u201c bedeutet eine absichtliche Missachtung der Sicherheit anderer und\/oder von deren Eigentum. \u201eGrobfahrl\u00e4ssigkeit\u201c und\/ oder \u201evors\u00e4tzliche Pflichtverletzung\u201c liegen nicht vor im Falle gutgl\u00e4ubig get\u00e4tigter Handlungen oder Unterlassungen, falscher Beurteilung oder bei Versehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>12. Geistiges Eigentum<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>12.1 Der Besteller best\u00e4tigt, dass er vollumf\u00e4nglich berechtigt ist, die technische Dokumentation, die er dem Lieferanten oder dessen Sublieferanten f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Bestellung zur Verf\u00fcgung stellt, zu verwenden bzw. die Berechtigung zur Verwendung zu erteilen. Sollte der Besteller nicht erm\u00e4chtigt sein, die Bestellung vom Lieferanten ausf\u00fchren zu lassen, ohne dabei die geistigen Eigentumsrechte Dritter zu verletzen, hat der Besteller den Lieferanten unverz\u00fcglich zu informieren. In diesem Falle wird der Lieferant die Arbeit unterbrechen bis die ben\u00f6tigten Genehmigungen vorliegen. Der Lieferant wird die vom Besteller erhaltene Dokumentation nicht f\u00fcr andere Zwecke als die Erf\u00fcllung des Vertrags verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2 Jegliches Know-how, jegliche Erfindungen, Patente, Urheberrechte oder \u00e4hnliche Rechte, die dem Lieferanten geh\u00f6ren oder vom Lieferanten bereitgestellt und zum Zwecke der Erf\u00fcllung des Vertrags genutzt oder w\u00e4hrend der Erf\u00fcllung des Vertrages entwickelt werden, bleiben Eigentum des Lieferanten; das Eigentum an Know-how, Erfindungen, Patenten und Urheberrechten wird, unabh\u00e4ngig von der Hardware, auf welcher derartiges Know-how und derartige Erfindungen, Patente oder Urheberrechte zur Verf\u00fcgung gestellt werden (Maschinen, Papier, elektronische Medien usw.), nicht auf den Besteller, den Kunden des Bestellers oder den Endbenutzer \u00fcbertragen. Dem Endbenutzer wird jedoch das eingeschr\u00e4nkte Recht gew\u00e4hrt, derartiges Know-how und derartige Erfindungen, Patente, Urheberrechte oder \u00e4hnliche Rechte f\u00fcr den Betrieb, die Instandhaltung und die Reparatur des Liefergegenstands auf nicht-exklusiver Basis zu nutzen; dieses Recht umfasst nicht die Nutzung des genannten geistigen Eigentums zur vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Nachbildung des Liefergegenstands.<\/p>\n\n\n\n<p>12.3 Der Lieferant bem\u00fcht sich nach besten Kr\u00e4ften, den Liefergegenstand sowie Teile davon so auszuf\u00fchren, dass er in der Form wie vom Lieferanten entworfen und ver\u00e4ussert, kein Geistiges Eigentum Dritter verletzt. Sollte der Liefergegenstand Geistiges Eigentum Dritter verletzen, ist der Lieferant berechtigt, nach alleinigem Ermessen das Nutzungsrecht am Liefergegenstand zu beschaffen, so dass er ohne Einschr\u00e4nkungen genutzt werden kann, oder diesen so zu ver\u00e4ndern oder auszutauschen, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt. Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferanten sind davon abh\u00e4ngig, dass (l) der Lieferant unverz\u00fcglich und in schriftlicher Form vom Besteller \u00fcber die Verletzung informiert wird, (ll) der Lieferant bei der Verteidigung seiner Rechte vom Besteller unterst\u00fctzt wird, und (lll) dass der Lieferant \u00fcber die Beilegung des Streits oder Weiterverfolgung seiner Rechte selbst entscheiden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>12.4 Die in Artikel 12.3 festgesetzte Verpflichtung des Lieferanten gilt nicht (l) f\u00fcr diejenigen Teile des Liefergegenstandes, welche gem\u00e4ss den Pl\u00e4nen des Bestellers gefertigt wurden, (ll) f\u00fcr Leistungen, welche unter Verwendung der Dokumentation des Bestellers ausgef\u00fchrt wurden, (lll) bei Verwendung des Liefergegenstands oder von Teilen davon in Verbindung mit anderen Produkten in einer nicht vom Lieferanten als Teil des Liefergegenstands gelieferten Kombination, (lV) f\u00fcr Produkte, die unter Nutzung des Liefergegenstands hergestellt wurden. In den unter 12.4 (l) bis (lV) genannten F\u00e4llen \u00fcbernimmt der Lieferant keinerlei Haftung f\u00fcr Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte Dritter; und der Besteller hat den Lieferanten f\u00fcr diesbez\u00fcgliche Forderungen schadlos zu halten. Der Lieferant ist bereit, dem Besteller die gleiche Zusammenarbeit anzubieten wie unter Artikel 12.3 (l) bis (lll) vom Besteller gefordert.<\/p>\n\n\n\n<p>12.5 Das urheberrechtlich gesch\u00fctzte Material des Lieferanten darf vom Besteller nicht vervielf\u00e4ltigt werden, es sei denn zu Archivierungszwecken oder zum Ersatz einer defekten Kopie.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>13. K\u00fcndigung aus wichtigem Grund<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>13.1 Der Besteller ist berechtigt, den Vertrag (oder Teile davon) aus wichtigem Grund zu k\u00fcndigen, falls der Lieferant:<\/p>\n\n\n\n<p>a. zahlungsunf\u00e4hig wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gl\u00e4ubiger vornimmt, ein Konkurs- oder Sachverwalter zugunsten seiner Gl\u00e4ubiger ernannt wird, oder vor den Gl\u00e4ubigern unter Konkurs- oder Insolvenzrecht Schutz beantragt; oder<\/p>\n\n\n\n<p>b. seine wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag (aber nur bez\u00fcglich wesentlicher Verpflichtungen, f\u00fcr die der Vertrag keine ausschliesslichen Rechtsbehelfe vorsieht) im Wesentlichen nicht einhalten oder erf\u00fcllen kann, vorausgesetzt, dass der Besteller vorher dem Lieferanten eine schriftliche Mitteilung zugestellt hat, in welcher der Besteller den Lieferanten \u00fcber die Art der Pflichtverletzung und die daraus folgende K\u00fcndigungsabsicht informiert hat, und es dem Lieferanten binnen drei Wochen nach Eingang einer solchen Mitteilung (oder nach einer von den Parteien als angemessen erachteten, l\u00e4ngeren, vereinbarten Frist) nicht gelungen ist, entweder (l) mit der Behebung der Pflichtverletzung zu beginnen und diese Bem\u00fchungen fortzusetzen, oder (ll) angemessen nachzuweisen, dass keine solche Rechtsverletzung aufgetreten ist.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2 Falls der Besteller den Vertrag oder Teile davon gem\u00e4ss Artikel 13.1, wie vorgesehen in diesem Artikel 13, k\u00fcndigt, bezahlt der Besteller dem Lieferanten den Anteil des Vertragspreises, welcher dem vom Lieferanten fertig gestellten und vom Besteller akzeptierten Anteil des Liefergegenstandes entspricht. Falls die Parteien sich nicht \u00fcber den Wert dieses Anteils einigen k\u00f6nnen, bestimmen die Parteien einen neutralen Experten. Dieser legt den Preis fest und dieser Preis wird von beiden Parteien akzeptiert. F\u00fcr die Bestimmung des Preises sind folgende Faktoren relevant: (l) Kosten des Lieferanten in Bezug auf den vom Besteller zu \u00fcbernehmenden Teil des Liefergegenstandes und (ll) der Wert, den dieser Teil des Liefergegenstandes f\u00fcr den Besteller hat. Die Kostenfestsetzung erfolgt unter Anwendung des Fairness-Grundsatzes. Falls der Besteller keinen Teil des Liefergegenstandes annimmt, gibt der Besteller, auf Kosten des Lieferanten, alle materiellen und immateriellen Waren, die bereits dem Lieferanten zugestellt wurden, zur\u00fcck, und der Lieferant erstattet den erhaltenen Kaufpreis zur\u00fcck. Der Lieferant schuldet keine weiteren Zahlungen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3 Der Lieferant ist berechtigt den Vertrag (oder Teile davon) aus wichtigem Grund zu k\u00fcndigen, falls der Besteller<\/p>\n\n\n\n<p>a. zahlungsunf\u00e4hig wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gl\u00e4ubiger vornimmt, ein Konkurs- oder Sachverwalter zugunsten seiner Gl\u00e4ubiger ernannt wird, oder vor den Gl\u00e4ubigern unter Konkurs- oder Insolvenzrecht Schutz beantragt; oder<\/p>\n\n\n\n<p>b. die wesentlichen Bestimmungen des Vertrags nicht einh\u00e4lt, wie beispielsweise f\u00e4llige Zahlungen nicht leistet oder die Zahlungsbedingungen nicht einh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>13.4 Falls der Lieferant den Vertrag, oder Teile davon, gem\u00e4ss Artikel 13.3 k\u00fcndigt, entsch\u00e4digt der Besteller den Lieferanten f\u00fcr alle Kosten die bis zum K\u00fcndigungsdatum beendeten oder teilweise beendeten Teile des Liefergegenstandes, alle zus\u00e4tzlichen Kosten und andere durch die K\u00fcndigung eingetretenen Sch\u00e4den, einschliesslich Stornierungskosten f\u00fcr Zuliefervertr\u00e4ge und\/oder Kosten f\u00fcr nicht stornier bare Zuliefervertr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>14. Vertragsaufl\u00f6sung auf Wunsch des Bestellers<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>14.1 Der Besteller ist berechtigt, den Vertrag zehn (10) Tage nach schriftlicher Mitteilung an den Lieferanten aufzul\u00f6sen, und der Lieferant bricht seine Arbeit bei Eingang dieser Mitteilung ab, sofern nicht mit dem Besteller etwas anderes vereinbart wurde. Bei Vertragsaufl\u00f6sung aufgrund dieses Artikels entsch\u00e4digt der Besteller den Lieferanten wie unten beschrieben. Der Lieferant erh\u00e4lt kumulativ<\/p>\n\n\n\n<p>a. Den f\u00fcr die beendeten und gelieferten Teile des Liefergegenstands vereinbarten Preis, und<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;b. Die durch die Vertragsaufl\u00f6sung dem Lieferanten zus\u00e4tzlich entstehenden Kosten f\u00fcr Material, Arbeit und Ingenieurleistungen, welche nach den Ans\u00e4tzen des Lieferanten, die im Zeitpunkt des Empfangs der Vertragsbeendigungsank\u00fcndigung vom Lieferanten angewendet werden. Diese d\u00fcrfen den Vertragspreis f\u00fcr solche Lieferungen und Leistungen jedoch nicht \u00fcberschreiten, und<\/p>\n\n\n\n<p>c. Zehn Prozent (10%) der in b. vorstehend genannten Kosten und Spesen als Ausgleich f\u00fcr den entgangenen Gewinn, und<\/p>\n\n\n\n<p>d. Andere derartige Kosten und Spesen, einschliesslich Kosten im Zusammenhang mit der Aufl\u00f6sung von Zuliefervertr\u00e4gen, Blechreservationen, Transportkostenanteile, Lagerkosten, etc., die dem Lieferanten im Zusammenhang mit einer solchen Vertrags[1]aufl\u00f6sung entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>e. Sofern der Vertrag eine Vereinbarung \u00fcber die zu bezahlende Entsch\u00e4digung im Falle der Vertragsaufl\u00f6sung auf Wunsch des Bestellers enth\u00e4lt, finden diese Bestimmungen anstelle der unter Ziffern a-d oben festgelegten Entsch\u00e4digungen Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>15. Vertragsunterbrechung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>15.1 Falls der Besteller beschliesst, die Erf\u00fcllung des Vertrages zu unterbrechen, hat der Lieferant Anspruch auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr alle nachgewiesenen, durch die Vertragsunterbrechung entstehenden Kosten. Falls die Vertragsunterbrechung l\u00e4nger als zwei (2) Monate dauert, wird der Vertrag als gem\u00e4ss Artikel 14 (Vertragsaufl\u00f6sung auf Wunsch des Bestellers) aufgel\u00f6st erachtet.<\/p>\n\n\n\n<p>15.2 Im Falle einer Vertragsunterbrechung gem\u00e4ss Artikel 15.1 oder Artikel 6.4 setzt der Lieferant die Vertragserf\u00fcllung fort sobald eine entsprechende schriftliche Instruktion des Bestellers vorliegt, der Besteller die geschuldeten, f\u00e4lligen Zahlungen geleistet hat, und zwischen den Parteien Einigung \u00fcber allf\u00e4llige Vertrags\u00e4nderungen erfolgt ist. Die Fortsetzung der Vertragserf\u00fcllung setzt in jedem Fall voraus, dass die erforderlichen Werkstattkapazit\u00e4ten verf\u00fcgbar sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>16. Vertraulichkeit<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>16.1 Im Zusammenhang mit dem Vertrag k\u00f6nnen der Lieferant und der Besteller der jeweils anderen Partei Vertrauliche Informationen \u00fcberlassen. Die Parteien werden in diesem Zusammenhang auch \u201eInformation Liefernde Partei\u201c und \u201eInformation Erhaltende Partei\u201c genannt. Nicht als Vertrauliche Information gelten Informationen, die (l) der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich sind oder werden, ausgenommen sind F\u00e4lle, in denen die Vertrauliche Information der \u00d6ffentlichkeit infolge der Bekanntgabe durch die Information Erhaltende Partei, ihre Vertreter oder durch ihr verbundene Unternehmen zug\u00e4nglich gemacht wurde, oder (ll) der Information Erhaltenden Partei, ihren Vertretern oder den mit ihr verbundenen Unternehmen durch eine Drittpartei zug\u00e4nglich gemacht werden, welche nach bestem Wissen der die Information Erhaltenden Partei gegen\u00fcber der die Information Liefernden Partei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist, oder (lll) von die von der die Information Erhaltenden Partei, ihren Vertretern oder den ihr verbundenen Unternehmen selbst\u00e4ndig erstellt wurde oder wird, ohne dass die Vertrauliche Information der anderen Partei daf\u00fcr benutzt wurde, oder (lV) auf Anweisung eines zust\u00e4ndigen Gerichts oder einer zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde bekannt gemacht werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p>16.2 Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig willigt die die Information Erhaltende Partei ein (l) die Vertrauliche Information nur im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand, dessen Installation, Betrieb, Wartung und Nutzung zu verwenden und (ll) angemessene Massnahmen zu ergreifen, um die Bekanntgabe der Vertraulichen Information zu verhindern; ausgenommen ist die Bekanntgabe an die Angestellten der die Information Erhaltenden Partei f\u00fcr den Zweck der Erbringung der Leistungen unter dem Vertrag, der Installation, des Betriebs, der Wartung oder der Nutzung des Liefergegenstands. Falls die Bekanntgabe der Vertraulichen Information an eine Drittpartei erforderlich ist, willigt die die Information Erhaltende Partei ein, bestm\u00f6glich daf\u00fcr besorgt zu sein, dass diese Drittpartei die Vertrauliche Information gesch\u00fctzt und als vertraulich behandelt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>17. Schadloshaltung \/ Versicherung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>17.1 Schadloshaltung Die Parteien halten sie sich gegenseitig schadlos f\u00fcr Sachbesch\u00e4digungen und K\u00f6rperverletzungen, einschliesslich Sch\u00e4den aus Todesfall, die Dritten im Zusammenhang mit der Vertragserf\u00fcllung entstanden sind, soweit solche Sachsch\u00e4den oder K\u00f6rperverletzungen der fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Pflichtverletzung der zur Schadloshaltung verpflichteten Partei zuzurechnen sind. Anspr\u00fcche aus Mitverschulden oder Schadloshaltung werden zwischen den Parteien nach Massgabe ihrer jeweiligen Anteile am Verschulden festgelegt, und zwar nachdem die H\u00f6he des Schadens des Dritten feststeht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>17.2 Versicherung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>17.2.1 Der Lieferant versichert sein Gesch\u00e4ft wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>a. Allgemeine oder Produkt Haftpflichtversicherung f\u00fcr die Deckung der gesetzlichen Haftpflicht des Lieferanten im Zusammenhang mit der Vertragserf\u00fcllung, einschliesslich K\u00f6rperverletzungen und Sch\u00e4den am Sachbesitz von Dritten (inklusive Besitz des Bestellers, aber mit Ausnahme des Liefergegenstandes). Die Versicherungsdeckung betr\u00e4gt eine Million Schweizer Franken (CHF1&#8217;000&#8217;000.00) je Ereignis.<\/p>\n\n\n\n<p>b. Transportversicherung gem\u00e4ss den vereinbarten Verkaufsbedingungen beziehungsweise dem anwendbaren Vereinbarungen.<\/p>\n\n\n\n<p>c. Betriebsunfall und Krankheitsversicherung (d.h. Arbeitsunfall, \u201eWorkers\u2019 Compensation\u201c oder \u00e4hnliche Sozialversicherungen) f\u00fcr alle Angestellten des Lieferanten, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung dieses Vertrags herbeigezogen werden, gem\u00e4ss dem Recht, das f\u00fcr diese Angestellten anwendbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>d. Autohaftpflichtversicherung gem\u00e4ss den \u00f6rtlichen Gesetzen oder dem Ortsgebrauch, soweit die Angestellten des Lieferanten eigene, fremde oder gemietete Fahrzeuge f\u00fcr Leistungen, welche auf der Baustelle zu erbringen sind, ben\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>17.2.2 Sofern vom Besteller angefordert und vom jeweiligen Versicherungstr\u00e4ger erh\u00e4ltlich, beschafft der Lieferant eine Best\u00e4tigung f\u00fcr die Versicherungen, welche der Lieferant gem\u00e4ss diesem Vertrag aufrechterhalten muss. Die Versicherungen des Lieferanten finden nicht vorrangig vor den Versicherungen des Bestellers, von dessen Kunden oder dem Endbenutzer Anwendung. Der Lieferant gew\u00e4hrt keinen Regressverzicht zu Gunsten des Bestellers, von dessen Kunden oder des Endbenutzers. Der Besteller, dessen Kunden und der Endbenutzer gelten auch nicht als Mitversicherte unter den Versicherungspolicen des Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>18. Anwendbares Recht \/ Beilegung von Rechtsstreitigkeiten<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>18.1 Anwendbares Recht DER VERTRAG IST IN \u00dcBEREINSTIMMUNG MIT DEM SCHWEIZERISCHEN RECHT UND UNTER AUSSCHLUSS DER KOLLISIONSREGELN DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS AUSZULEGEN.<\/p>\n\n\n\n<p>18.2 Gerichtsstand IM FALLE VON STREITIGKEITEN BEM\u00dcHEN SICH DIE PARTEIEN NACH BESTEN KR\u00c4FTEN, EINE G\u00dcTLICHE EINIGUNG ZU ERZIELEN. IST DIES NICHT M\u00d6GLICH, SIND AUSSCHLIESSLICH DIE GERICHTE AM STANDORT DES LIEFERANTEN ZUST\u00c4NDIG. DER LIEFERANT BEH\u00c4LT SICH DAS RECHT VOR, ANSPR\u00dcCHE GEGEN DEN BESTELLER AM STANDORT DES BESTELLERS GELTEND ZU MACHEN. S\u00c4MTLICHE STREITIGKEITEN SIND GEM\u00c4SS DEN BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES UND DEN DAZU GEH\u00d6RIGEN DOKUMENTEN ZU REGELN.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>19. Weitere Bestimmungen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>19.1 Abtretung Jedweder Versuch, Rechte oder Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne vorausgehende Genehmigung der anderen Partei an Dritte abzutreten, ist ung\u00fcltig. Die verbundenen Unternehmen des Lieferanten gelten nicht als Dritte. Das Abtretungsverbot findet keine Anwendung f\u00fcr den Fall, dass der Lieferant im Rahmen seines \u00fcblichen Gesch\u00e4ftsmodells Teile seiner Arbeit an Sublieferanten vergibt.<\/p>\n\n\n\n<p>19.2 Verzichtserkl\u00e4rung Das Vers\u00e4umnis des Lieferanten oder Bestellers, Rechte auszu\u00fcben, stellt keine Verzichtserkl\u00e4rung oder Rechtsverwirkung hinsichtlich dieser Rechte dar.<\/p>\n\n\n\n<p>19.3 Teilnichtigkeit Erweist sich eine Bestimmung des Vertrags als nichtig oder nicht vollstreckbar, so bleiben s\u00e4mtliche anderen Bestimmungen davon unber\u00fchrt. Der Lieferant und der Besteller werden sich nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fchen, eine derartige Bestimmung durch eine g\u00fcltige Bestimmung zu ersetzen, die dem urspr\u00fcnglichen wirtschaftlichen Zweck so nahe kommt wie rechtlich m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>ANHANG 1 ZU DEN ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON SALZGEBER AG Zus\u00e4tzliche Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Lieferung von Leistungen<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>A1. Parteienvertreter<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>A1.1 Der Besteller und der Lieferant setzen je eine Person ein, die zum Zwecke der Erbringung der Leistungen als deren Vertreter auftritt. Bevor die Mitarbeiter des Lieferanten auf der Baustelle (\u201eBaustelle\u201c ist der Ort, wo die Leistungen erbracht werden) erscheinen, teilen sich die Parteien gegenseitig die Namen ihrer Vertreter mit. Die als Stellvertreter ernannten Personen sind erm\u00e4chtigt, den Besteller bzw. Lieferanten zwecks Erbringung der Leistungen zu vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>A1.2 Zum Zwecke dieses Vertrags werden der Vertreter des Lieferanten und dessen andere Mitarbeiter als Personal des Lieferanten betrachtet. Zwischen dem Besteller und dem Personal des Lieferanten wird kein Arbeitsverh\u00e4ltnis begr\u00fcndet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>A2. Vom Besteller zur Verf\u00fcgung gestellte Arbeitskr\u00e4fte<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>A2.1 Soweit im Vertrag gefordert oder zwischen den Parteien nachtr\u00e4glich vereinbart, stellt der Besteller auf eigene Kosten gen\u00fcgend Fach- und Hilfspersonal zur Verf\u00fcgung, welches \u00fcber eine ausreichende Ausbildung verf\u00fcgt, um die vom Besteller zu erbringenden Arbeiten auszuf\u00fchren. Zu diesem Personal geh\u00f6rt mindestens eine Person mit F\u00fchrungsfunktion.<\/p>\n\n\n\n<p>A2.2 Der Besteller stellt sicher, dass die f\u00fcr Arbeitgeber gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsdeckung f\u00fcr das zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Personal jederzeit gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>A2.3 Das vom Besteller oder Endbenutzer zur Verf\u00fcgung zu stellende Fach- und Hilfspersonal bleibt jederzeit beim Besteller oder Endbenutzer angestellt, arbeitet aber nach den Anweisungen des Vertreters des Lieferanten. Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr Handlungen, Unterlassungen oder Fahrl\u00e4ssigkeit dieses Personals, es sei denn, dass dessen Handlungen oder Unterlassungen nachweisbar auf Fahrl\u00e4ssigkeit des Vertreters des Lieferanten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Diese Haftung des Lieferanten unterliegt dem Haftungsausschluss von Artikel 11 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>&nbsp;A3. Vom Besteller zur Verf\u00fcgung gestellte Einrichtungen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>A3.1 Der Besteller stellt die folgenden Anlagen auf eigene Kosten bereit:<\/p>\n\n\n\n<p>A3.1.1 Angemessen eingerichtete, europ\u00e4ischen Standards entsprechende Unterkunftsr\u00e4ume, die vom Personal des Lieferanten w\u00e4hrend der ganzen Arbeitsdauer auf der Baustelle benutzt werden k\u00f6nnen, einschliesslich deren Verpflegung und andere notwendige Auslagen.<\/p>\n\n\n\n<p>A3.1.2 Transport des Personals des Lieferanten vom Ankunfts- und Abfahrtort zur Baustelle bzw. zur Unterkunft und zwischen der Unterkunft und der Baustelle.<\/p>\n\n\n\n<p>A3.1.3 Spezialkleidung f\u00fcr das Personal des Lieferanten, das unter den Arbeitsbedingungen auf der Baustelle erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>A3.1.4 Falls nicht anders im Vertrag geregelt, alle Werkzeuge und Ausr\u00fcstungen, die erforderlich sind, um die Leistungen zu erbringen, einschliesslich Werkzeuge, welche f\u00fcr die Arbeit von Hand ben\u00f6tigt werden, Spezialwerkzeuge, schweres Werkzeug, Hebeger\u00e4te, Kranvorrichtungen, Ger\u00fcste, Beleuchtung und Schweissapparate. Alle diese Werkzeuge und Ausr\u00fcstungen werden durch den Besteller in einem sicheren und geeigneten Zustand gehalten und sind vollst\u00e4ndig getestet, falls erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>A3.1.5 Alle Sicherheits-, Schutz und \u00dcberwachungseinrichtungen, einschliesslich der erforderlichen und intakten Bedienungs- und Unterhaltssysteme, Prozesse und Ausr\u00fcstungen.<\/p>\n\n\n\n<p>A3.1.6 Alle f\u00fcr die Erbringung der Leistungen erforderlichen Verbrauchsg\u00fcter wie Heizung, Gas, Treibstoff, Druckluft, Elektrizit\u00e4t, Licht und alle anderen erforderlichen Materialien.<\/p>\n\n\n\n<p>A3.1.7 Geeignete, abschliessbare Lagerm\u00f6glichkeiten f\u00fcr alle Materialien und Werkzeuge.<\/p>\n\n\n\n<p>A3.1.8 Bereitstellung der vom Lieferanten f\u00fcr den Erhalt von Visa erforderlichen Einladungsschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>A3.1.9 Bewilligungen, einschliesslich Arbeitsbewilligungen und Best\u00e4tigungen.<\/p>\n\n\n\n<p>A3.2 Der Besteller ist f\u00fcr Verlust von, und allen Schaden an, Werkzeug, dem Bauwerk selbst, den Ausr\u00fcstungen, Bauausstattung und Verbrauchsmaterialien verantwortlich und auch daf\u00fcr, dass diese einsatzbereit auf der Baustelle gelagert und zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Er beschafft ferner die f\u00fcr die Deckung dieser Gefahren geeigneten Versicherungspolicen und h\u00e4lt sie aufrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>A3.3 Der Besteller verpflichtet sich weiterhin, die Baustelle und die Einrichtungen, welche das Personal des Lieferanten gegebenenfalls betreten muss, in sicherem Zustand zu halten, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen betreffend Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einzuhalten und das Personal des Lieferanten entsprechend zu instruieren. Der Lieferant stellt ferner sicher, dass sein eigenes Personal seinen Anweisungen ebenfalls nachkommt, soweit diese sinnvoll sind.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;A3.4 Erf\u00fcllt der Besteller die in den Artikeln A3.1, A3.2 und A3.3 dargelegten Pflichten nicht, ist der Lieferant berechtigt, entweder die Erbringung der Leistungen auszusetzen und\/oder die Lieferfristen zu verl\u00e4ngern und\/oder Kosten f\u00fcr entgangene Arbeitszeit seines Personals zu berechnen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>A4. Arbeitszeiten<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>A4.1 Es gelten die im Vertrag festgelegten Arbeitszeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>A4.2 Nach h\u00f6chstens sechzig (60) Tagen, bzw. nach der im Vertrag festgelegten Anwesenheitszeit des Personals des Lieferanten auf der Baustelle, und zus\u00e4tzlich in der Weihnachts- und Neujahrszeit, hat das Personal des Lieferanten Anspruch auf Urlaub im Wohnsitzort. Die Reisekosten vom Standort und zur\u00fcck werden dem Lieferanten vom Besteller verg\u00fctet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>A5 Stundennachweise<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>A5.1 Am Ende jeder Woche \u00fcbergeben die Mitarbeiter des Lieferanten dem Vertreter des Bestellers die Stundennachweise, aus welchen die geleistete Arbeitszeit und alle anderen verg\u00fctungspflichtigen Aufwendungen hervorgehen und wem diese belastet werden. Der Vertreter des Bestellers unterschreibt die Stundennachweise und gibt sie den Mitarbeitern des Lieferanten binnen achtundvierzig (48) Stunden nach Eingang zur\u00fcck. Ist der Vertreter des Bestellers mit dem Inhalt der Stundennachweise nicht einverstanden, bespricht er dies mit dem Vertreter des Lieferanten binnen dieser achtundvierzig (48) Stunden Frist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>A6. Unfall, Krankheit und medizinische Einrichtungen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>A6.1 Falls ein Mitarbeiter des Lieferanten krank wird oder einen Unfall erleidet, beschafft der Besteller auf eigene Kosten geeignete medizinische und zahn\u00e4rztliche Versorgung einschliesslich Medikamenten. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts erfolgt die Unterbringung in der privaten Abteilung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>A7. Bereiche mit hohem Risiko<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>A7.1 Falls der Lieferant unter seinen bestehenden Versicherungspolicen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit seines Personals auf der Baustelle keine Deckung f\u00fcr Arbeitgeberhaftpflicht, Personenunfall und\/oder Reiserisiken hat, \u00fcbernimmt der Besteller die Pr\u00e4mien f\u00fcr die vom Lieferanten zus\u00e4tzlich zu beschaffenden Versicherungsdeckungen. Sollte es dem Lieferanten nicht m\u00f6glich sein, solche Versicherungsdeckungen zu beschaffen, oder sollte der bestehende Versicherungsschutz w\u00e4hrend der Dauer der Erbringung der Leistungen entzogen werden, ist der Lieferant von seiner Pflicht zur Erbringung der Leistungen befreit, ohne dass eine Verletzung seiner Vertragspflichten vorliegt, und der Besteller ist nicht berechtigt, den Lieferanten wegen Vertragsverletzung anzuklagen oder Bankgarantien oder B\u00fcrgschaften in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><a href=\"https:\/\/www.salzgeberag.ch\/it\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/ALLGEMEINE-GESCHAeFTSBEDINGUNGEN-SALZGEBER-AG-2.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">ALLGEMEINE-GESCHAeFTSBEDINGUNGEN-SALZGEBER-AG-2<\/a><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>INFORMATION AN UNSERE KUNDEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Schweissarbeiten sind einen Eingriff in die Struktur des Werkstoffes und daher nicht kalkulierbar. Die Anforderungen m\u00fcssen klar beschrieben werden bevor ein Auftrag umgesetzt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus Qualit\u00e4tsgr\u00fcnden ben\u00f6tigen wir bei Ihrer Bestellung die genaue<br>Erwartungshaltung Ihrer Anforderungen. Toleranzen, Oberfl\u00e4cheng\u00fcte, geforderte Schweissnormen, Parallelit\u00e4tstoleranzen usw.<\/p>\n\n\n\n<p>Bitt zum Auftrag die zu kontrollierenden Dokumente mit Pr\u00fcfprotokollen beilegen, damit wir Ihre Anforderungen dokumentieren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Anspr\u00fcche vorliegen, die Salzgeber AG nicht kontrollieren oder testen kann (Dichtheitspr\u00fcfungen, Mikrorisse, Materialpr\u00fcfungen usw.) lehnen wir alle Anspr\u00fcche einer Produktehaftung ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kontroll- und Pr\u00fcfpflicht muss im Auftrag ersichtlich sein.<br>Nachweisbare Pr\u00fcfaufw\u00e4nde h\u00e4ngen mit den vertraglichen Vereinbarungen zur Qualit\u00e4tskontrolle zusammen und werden als Aufwand verrechnet. Hat der Hersteller sich zur \u00dcbernahme der Qualit\u00e4tskontrolle verpflichtet, beschr\u00e4nkt sich die Pr\u00fcfung auf offensichtliche M\u00e4ngel.<\/p>\n\n\n\n<p>Salzgerber AG f\u00fchrt Erstmusterpr\u00fcfungen durch.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Erstmusterpr\u00fcfung wird mit dem Besteller durchgef\u00fchrt, schriftlich festgehalten und erst nach einer Freigabe den Preis fixiert. Nach der erfolgten Erst &#8211; Freigabe werden Serienauftr\u00e4ge umgesetzt. So stellen wir sicher, dass die Erwartung der geforderten Qualit\u00e4t f\u00fcr unsere Kunden gew\u00e4hrleiste wird<br><br>In unseren AGB\u2019s sind die Vertragsbedingungen geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was versteht Salzgeber AG unter Fehler:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Fehler liegt vor, wenn es um mangelnde Vertragsbeschaffenheit oder die Gebrauchstauglichkeit eines Produktes geht.<br><br>Fabrikationsfehler:<br>Das Produkt weicht von den Vorgaben ab.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Konstruktionsfehler:<br><\/strong><br>Salzgeber AG ist f\u00fcr die Konstruktionen nicht zust\u00e4ndig.<br>Bei Konstruktionsfehlern kommt es darauf an, ob alternativen zur<br>Schadensminimierung m\u00f6glich gewesen w\u00e4ren.<br><br>Bei Konstruktionen sollten die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik beachtet werden. Gegebenenfalls ist eine Ver\u00e4nderung der Konstruktion zu pr\u00fcfen, um das Produktrisiko zu begrenzen.<br><br>Salzgeber AG kann Unterst\u00fctzung bieten, damit produzierbare Konstruktionen resultieren, <strong>lehnt aber jede Haftung und Folgehaftungen ab.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Instruktionsfehler:<br><\/strong>Der Auftraggeber muss deutlich und verst\u00e4ndlich auf die richtige Gebrauchsanweisung aufmerksam machen.<br><br>Sind die Sicherheitserwartungen hoch, m\u00fcssen die Instruktionen dementsprechend sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Drittlieferanten:<br><\/strong>Salzgeber AG arbeitet mit Partnern zusammen, kann aber die Haftung f\u00fcr die Qualit\u00e4t von:<br>\u2981 Pulverbeschichten<br>\u2981 RAL \u2013 Forderungen und Einhaltungen<br>\u2981 Schichtdicken<br>\u2981 Oberfl\u00e4chen-G\u00fcte<br>\u2981 usw.<br>nicht \u00fcbernehmen.<br><br>Die Forderungen werden an die Partner \u00fcbermittelt und auf dieser Basis umgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Spanabhebende Arbeiten oder Materialpr\u00fcfprotokollen:<br>\u2981 Bitte geforderte Toleranzen mit Pr\u00fcfprotokoll mitliefern<br>\u2981 Ausgangskontrolle vom Hersteller werden mit ausgef\u00fclltem Pr\u00fcfprotokoll mitgeliefert<br>\u2981 Die Eichzertifikate der ben\u00f6tigten Messmittel pr\u00fcft Salzgeber AG als Dienstleister, damit die Kunden auf verl\u00e4ssliche und geeichte Messmittel vertrauen k\u00f6nnen.<br>\u2981 Sind Materialzertifikate gefordert, muss beim Auftrag klar deklariert werden, was f\u00fcr Forderungen anstehen. Salzgeber AG \u00fcbernimmt als Dienstleister die Dokumentation<br>\u2981 Verpackungsvorschriften liefert der Auftraggeber. Die Verpackungen k\u00f6nnen auf Wunsch angefragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dateiformate:<br><\/strong>Salzgeber AG arbeitet mit:<br>\u2981 DXF<br>\u2981 DWG<br>\u2981 STP<br>Andere \u00dcbermittlungen nach Absprache und Mehraufwand.<br>Die \u00fcbermittelten Daten liegen in der Verantwortung des Zulieferers.<br>Kontrollen werden von Salzgeber AG nicht gemacht, ausser es sind offensichtliche Fehlerhafte Datens\u00e4tze vorhanden.<br>Die Mehrkosten werden nach Aufwand verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><a href=\"https:\/\/www.salzgeberag.ch\/it\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/Salzgeber-QM.pdf\">Salzgeber &#8211; QM<\/a> (PDF)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Salzgeber AG Winterthur Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Sie im Internet unter www.seobest.de\/demo290511 1.Definitionen 1.1 \u00c4nderung bedeutet eine \u00c4nderung der Konstruktion, Zeichnungen, Spezifikationen, Versandvorschriften, Lieferbestimmungen oder anderer Dokumente, &#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":11960,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_coblocks_attr":"","_coblocks_dimensions":"","_coblocks_responsive_height":"","_coblocks_accordion_ie_support":"","pgc_sgb_lightbox_settings":"","footnotes":""},"class_list":["post-6778","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - 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